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Eckpunkte der Steuerreform 2000

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Einkommensteuer 
2000  2001 2002 2003 2004  (vorgezogen) ab 2005
Eingangssteuersatz 22,9 % 19,9 % 19,9 % 17 % 16 % 15 %
Grundfreibetrag (ledig) * 13.499 DM 14.093 DM 7.235 Euro 7.425 Euro 7.664 Euro 7.664 Euro
Spitzensteuersatz 51 % 48,5 % 48,5 % 47 % 45 % 42 %
ab einem zu versteuernden Einkommen 114.696 DM 107.568 DM 55.008 Euro 52.293 Euro 52.152 Euro 52.152 Euro

* Der Grundfreibetrag verdoppelt sich für Verheiratete.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften sinkt von 40 % für einbehaltene und 30 % für ausgeschüttete Gewinne auf einheitlich 25 %. Inklusive Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag entsteht eine Belastung von etwa 38 %.

Dividenden

Anteilseigner müssen nur noch die Hälfte der Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft bei der Einkommensteuer versteuern (Halbeinkünfteverfahren). Das Vollanrechnungsverfahren, bei dem die vom Unternehmen bereits gezahlte Körperschaftsteuer mit der Einkommensteuer beim Anteilseigner verrechnet wird, entfällt.
Beispiel: Besteuerung einer Gewinnausschüttung von 510 Euro  (1.000,- DM)

Das Unternehmen zahlt 153 Euro (300,- DM) Körperschaftsteuer (KSt). Der Aktienbesitzer versteuert die gesamte Dividende mit seinem persönlichen Steuersatz, gezahlte KSt kann angerechnet werden.

Das Unternehmen zahlt 128 Euro (250,- DM) Körperschaftsteuer (KSt). Der Aktienbesitzer versteuert die Hälfte der Dividende.

bisher ab 2001 Auswirkung

Steuersatz des Steuerpflichtigen

Dividende nach Steuern

Dividende nach Steuern

45 % 281 Euro (550 DM) 297 Euro (581,25 DM)

Entlastung 16 Euro (31,25 DM)

30 % 358 Euro (700 DM) 326 Euro (637,50 DM)

Mehrbelastung 32 Euro (62,50 DM)

 

Kursgewinne

Liegt zwischen Kauf und Verkauf eines Wertpapiers mehr als ein Jahr, sind Kursgewinne weiterhin steuerfrei. Dieses soll jedoch schon 2003 geändert werden. Innerhalb der Spekulationsfrist müssen sie nur zur Hälfte versteuert werden. Zudem gilt eine Freigrenze von bis zu 510 Euro (999 DM). 
Beispiel: Besteuerung eines Spekulationsgewinns von 2556 Euro (5.000,- DM)

Der Kursgewinn muss voll versteuert werden

Der Kursgewinn wird zur Hälfte versteuert 

bisher ab 2001 Auswirkung

Steuersatz des Steuerpflichtigen

Gewinn nach Steuern

Gewinn nach Steuern

45 % 1.406 Euro (2.750 DM) 1.981 Euro (3.875 DM)

Entlastung 575 Euro  (1.125 DM)

30 % 1.790 Euro (3.500 DM) 2.173 Euro (4.250 DM)

Entlastung  383,47 Euro  (750 DM)

 

Entlastungen für den Mittelstand

Der bisherige Entlastungsbetrag nach § 32c EStG für gewerbliche Einkünfte wird abgeschafft; die Vorschrift ist letztmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2001 beginnen. Anstelle dieser Regelung können Einzelunternehmer und Mitunternehmer von Personengesellschaften künftig ihre Einkommensteuer um die in ihrem Gewerbebetrieb anfallende Gewerbesteuer mindern.

Dies erfolgt durch die pauschale Anrechnung in Höhe des 1,8-fachen (anteiligen) Gewerbesteuermessbetrags auf die persönliche Einkommensteuer des Einzelunternehmers oder Mitunternehmers. Die Gewerbesteuer bleibt als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Die Sonder- und Ansparabschreibung für Neuinvestitionen werden entgegen den ursprünglichen Plänen beibehalten. Der Höchstbetrag für Rücklagen (Ansparabschreibung) nach § 7g Abs. 3 EStG, die in nach dem 31.12.2000 beginnenden Wirtschaftsjahren gebildet werden,  sind auf 40% (bislang: 50%) der voraussichtlichen Anschaffungs- / Herstellungskosten des begünstigen Wirtschaftsguts herabgesetzt.

Auch der Mitunternehmererlass, der die Umstrukturierung von Personengesellschaften erleichtert, bleibt erhalten.

Veräußerungsgewinne

- bei Kapitalgesellschaften

Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen deutscher Kapitalgesellschaften an anderen in- und ausländischen Kapitalgesellschaften sind künftig generell nach einer Mindesthaltepflicht von einem Jahr steuerfrei. Die Steuerfreiheit greift erst ab 2002.

- bei Personengesellschaften

Der Freibetrag für einen Unternehmer, der seinen Betrieb aus Altersgründen (nach Vollendung des 55. Lebensjahres oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauerhaft berufsunfähig) verkauft, steigt von 30.000 auf 50.000 Euro. Für aus dem Berufsleben scheidende Unternehmer gilt bei Betriebsveräußerung oder -aufgabe der halbe durchschnittliche Steuersatz, mindestens jedoch der Eingangssteuersatz. Die Besteuerung mit dem halben Durchschnittssteuersatz ist nur auf Antrag des Steuerpflichtigen möglich und wird nur einmal im Leben gewährt.

- bei privaten Beteiligungen

Wenn es sich um eine im Privatvermögen befindliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft handelt, muss der Veräußerungsgewinn nur dann versteuert werden, wenn der Anteil mindestens ein Prozent beträgt.

Lohnsteuertabellen

Die gesetzlichen Steuertabellen werden abgeschafft. Auch die bisher bestehenden Tarifstufen entfallen bis 2003 schrittweise.

Zugriff der Steuerverwaltung  auf Buchführung von Unternehmen

Betriebsprüfer erhalten ab 2002 den Zugriff auf die elektronische Buchführung der Unternehmen.

Gegenfinanzierung

Die Reform wird vor allem durch schärfere Bedingungen bei Abschreibungen finanziert. So sinkt die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, die vor dem 1.1.2001 angeschafft oder hergestellt wurden, von 30 auf 20 %. 

Die lineare Abschreibung für Gebäude im Betriebsvermögen wird für ab dem 1.1.2001 angeschaffte oder hergestellte Gebäude von vier auf drei Prozent reduziert. Dies gilt nicht für Betriebsgebäude, die vor dem 1.1.2001 aufgrund eines rechtswirksam abgeschlossenen Vertrags angeschafft worden sind. Im Fall der Herstellung solcher Gebäude ist bei Vorliegen einer Baugenehmigungspflicht der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt worden ist, entscheidend.

In den amtlichen Abschreibungstabellen werden zudem längere ("realitätsnähere") Nutzungszeiten festgelegt. Zum 1.1.2001 trat ein erster Teil der neuen Tabellen in Kraft. Diese gelten dann für alle dort aufgeführten Wirtschaftsgüter, die ab dem 1.1.2001 angeschafft oder hergestellt werden.

Steuerentlastung

Bürger und Unternehmen werden in der Endstufe ab 2005 um etwa 25 Mrd. Euro jährlich entlastet. Wird der Entschließungsantrag umgesetzt, erhöht sich das Volumen auf rund 30 Mrd. Euro.
© 2002 - 2006  Bernd Hubert, Steuerberater & Rechtsbeistand  *  Jakobusplatz 11  *  41516 Grevenbroich  *  Tel. (02182) 88 07 - 0  * Fax (02182) 88 07 70