Einkommensteuer
|
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 (vorgezogen) |
ab
2005 |
| Eingangssteuersatz |
22,9
% |
19,9
% |
19,9
% |
17
% |
16
% |
15
% |
| Grundfreibetrag
(ledig) * |
13.499 DM |
14.093
DM |
7.235
Euro |
7.425
Euro |
7.664
Euro |
7.664
Euro |
| Spitzensteuersatz |
51
% |
48,5
% |
48,5
% |
47
% |
45
% |
42
% |
| ab einem zu
versteuernden Einkommen |
114.696
DM |
107.568
DM |
55.008
Euro |
52.293
Euro |
52.152
Euro |
52.152
Euro |
* Der Grundfreibetrag verdoppelt sich
für Verheiratete.
Körperschaftsteuer
| Die Körperschaftsteuer für
Kapitalgesellschaften sinkt von 40 % für einbehaltene und 30 % für
ausgeschüttete Gewinne auf einheitlich 25 %. Inklusive Gewerbesteuer und
Solidaritätszuschlag entsteht eine Belastung von etwa 38 %. |
Dividenden
| Anteilseigner müssen nur noch
die Hälfte der Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft bei der
Einkommensteuer versteuern (Halbeinkünfteverfahren). Das
Vollanrechnungsverfahren, bei dem die vom Unternehmen bereits gezahlte Körperschaftsteuer
mit der Einkommensteuer beim Anteilseigner verrechnet wird, entfällt. |
| Beispiel:
Besteuerung einer Gewinnausschüttung von 510 Euro (1.000,- DM) |
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Das Unternehmen zahlt 153
Euro (300,-
DM) Körperschaftsteuer (KSt). Der Aktienbesitzer versteuert die
gesamte Dividende mit seinem persönlichen Steuersatz, gezahlte
KSt kann angerechnet werden.
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Das Unternehmen zahlt 128
Euro (250,-
DM) Körperschaftsteuer (KSt). Der Aktienbesitzer versteuert die Hälfte
der Dividende.
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bisher |
ab
2001 |
Auswirkung |
|
Steuersatz
des Steuerpflichtigen
|
Dividende nach Steuern
|
Dividende nach Steuern
|
|
| 45
% |
281
Euro (550
DM) |
297
Euro (581,25
DM) |
Entlastung 16 Euro
(31,25 DM)
|
| 30
% |
358
Euro (700
DM) |
326
Euro (637,50
DM) |
Mehrbelastung 32 Euro (62,50 DM)
|
Kursgewinne
| Liegt zwischen Kauf und Verkauf
eines Wertpapiers mehr als ein Jahr, sind Kursgewinne weiterhin
steuerfrei. Dieses soll jedoch schon 2003 geändert werden. Innerhalb der
Spekulationsfrist müssen sie nur zur Hälfte versteuert werden. Zudem
gilt eine Freigrenze von bis zu 510 Euro (999 DM). |
| Beispiel:
Besteuerung eines Spekulationsgewinns von 2556 Euro (5.000,-
DM). |
|
Der Kursgewinn muss voll
versteuert werden
|
Der Kursgewinn wird zur Hälfte
versteuert
|
|
bisher |
ab
2001 |
Auswirkung |
|
Steuersatz
des Steuerpflichtigen
|
Gewinn nach
Steuern
|
Gewinn nach Steuern
|
|
| 45
% |
1.406
Euro (2.750
DM) |
1.981
Euro (3.875
DM) |
Entlastung 575
Euro (1.125 DM)
|
| 30
% |
1.790
Euro (3.500
DM) |
2.173
Euro (4.250
DM) |
Entlastung 383,47
Euro (750 DM)
|

Entlastungen für den Mittelstand
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Der bisherige Entlastungsbetrag
nach § 32c EStG für gewerbliche Einkünfte wird abgeschafft; die
Vorschrift ist letztmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die vor dem 1.
Januar 2001 beginnen. Anstelle dieser Regelung können Einzelunternehmer
und Mitunternehmer von Personengesellschaften künftig ihre
Einkommensteuer um die in ihrem Gewerbebetrieb anfallende Gewerbesteuer
mindern.
Dies erfolgt durch die pauschale
Anrechnung in Höhe des 1,8-fachen (anteiligen) Gewerbesteuermessbetrags
auf die persönliche Einkommensteuer des Einzelunternehmers oder
Mitunternehmers. Die Gewerbesteuer bleibt als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Die Sonder- und
Ansparabschreibung für Neuinvestitionen werden entgegen den ursprünglichen
Plänen beibehalten. Der Höchstbetrag für Rücklagen
(Ansparabschreibung) nach § 7g Abs. 3 EStG, die in nach dem 31.12.2000
beginnenden Wirtschaftsjahren gebildet werden, sind auf 40%
(bislang: 50%) der voraussichtlichen Anschaffungs- / Herstellungskosten
des begünstigen Wirtschaftsguts herabgesetzt.
Auch der Mitunternehmererlass,
der die Umstrukturierung von Personengesellschaften erleichtert, bleibt
erhalten.
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Veräußerungsgewinne
- bei Kapitalgesellschaften
| Gewinne aus der Veräußerung von
Beteiligungen deutscher Kapitalgesellschaften an anderen in- und ausländischen
Kapitalgesellschaften sind künftig generell nach einer
Mindesthaltepflicht von einem Jahr steuerfrei. Die Steuerfreiheit greift
erst ab 2002. |
- bei Personengesellschaften
| Der Freibetrag für einen
Unternehmer, der seinen Betrieb aus Altersgründen (nach Vollendung des
55. Lebensjahres oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauerhaft
berufsunfähig) verkauft, steigt von 30.000 auf 50.000 Euro. Für aus dem
Berufsleben scheidende Unternehmer gilt bei Betriebsveräußerung oder
-aufgabe der halbe durchschnittliche Steuersatz, mindestens jedoch
der Eingangssteuersatz. Die Besteuerung mit dem halben
Durchschnittssteuersatz ist nur auf Antrag des Steuerpflichtigen möglich
und wird nur einmal im Leben gewährt. |
- bei privaten Beteiligungen
| Wenn es sich um eine im
Privatvermögen befindliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft
handelt, muss der Veräußerungsgewinn nur dann versteuert werden, wenn
der Anteil mindestens ein Prozent beträgt. |
Lohnsteuertabellen
| Die gesetzlichen Steuertabellen
werden abgeschafft. Auch die bisher bestehenden Tarifstufen entfallen bis
2003 schrittweise. |
Zugriff der Steuerverwaltung auf Buchführung
von Unternehmen
| Betriebsprüfer erhalten ab 2002
den Zugriff auf die elektronische Buchführung der Unternehmen. |
Gegenfinanzierung
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Die Reform wird vor allem durch
schärfere Bedingungen bei Abschreibungen finanziert. So sinkt die degressive
Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, die vor dem 1.1.2001
angeschafft oder hergestellt wurden, von 30 auf 20 %.
Die lineare Abschreibung für Gebäude
im Betriebsvermögen wird für ab dem 1.1.2001 angeschaffte oder
hergestellte Gebäude von vier auf drei Prozent reduziert. Dies gilt nicht
für Betriebsgebäude, die vor dem 1.1.2001 aufgrund eines rechtswirksam
abgeschlossenen Vertrags angeschafft worden sind. Im Fall der Herstellung
solcher Gebäude ist bei Vorliegen einer Baugenehmigungspflicht der
Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt worden ist, entscheidend.
In den amtlichen
Abschreibungstabellen werden zudem längere ("realitätsnähere")
Nutzungszeiten festgelegt. Zum 1.1.2001 trat ein erster Teil der neuen
Tabellen in Kraft. Diese gelten dann für alle dort aufgeführten
Wirtschaftsgüter, die ab dem 1.1.2001 angeschafft oder hergestellt
werden.
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Steuerentlastung
| Bürger und Unternehmen werden in
der Endstufe ab 2005 um etwa 25 Mrd. Euro jährlich entlastet. Wird der
Entschließungsantrag umgesetzt, erhöht sich das Volumen auf rund 30 Mrd.
Euro. |
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