| Die Finanzexperten der
Regierung planen Änderungen an 53 Steuergesetzen für das Jahr
2003. Hier ein kleiner Auszug: |
| Eigenheimförderung |
| Nur noch Eltern kommen künftig
in den Genuss staatlicher Eigenheimzuschüsse. Die Grundförderung
für selbstbewohnte Neu- und Altbauten von 8 Jahren wird komplett
gestrichen. Dafür soll das Baukindergeld von z.Zt. 764 Euro
jährlich zu einer allgemeinen Eigenheimzulage von 1200 Euro für
jedes Kind ausgebaut werden. Gleichzeitig sinkt die Einkommensgrenze
für die Eigenheimförderung auf 70.000 Euro für Alleinstehende und
140.000 Euro für Verheiratete. |
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| Mindeststeuer |
| Den Kapitalgesellschaften wird
die Möglichkeit genommen, Verluste vergangener Jahre unbefristet
und unbegrenzt mit Jahresüberschüssen späterer Jahre zu
verrechnen. Mindestens die Hälfte des jährlichen Gewinns soll nun
versteuert werden. |
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| Umsatzsteuer |
| Der ermäßigte
Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf bestimmte Güter gehört bald der
Vergangenheit an. Für zahntechnische Leistungen,
landwirtschaftliche Vorprodukte wie Getreide und lebende Tiere,
Blumen und Zierpflanzen muss demnächst der Regelsteuersatz von 16
Prozent bezahlt werden. |
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| Ökosteuer |
| Unternehmen mit hohem
Energieverbrauch, die bislang teilweise von der Ökosteuer befreit
sind, müssen ab 2003 stufenweise mehr bezahlen.
Zum
1. Januar tritt die fünfte und letzte reguläre Ökosteuer-Stufe in
Kraft. Wie in den Vorjahren wird diese Abgabe um 3,07 Cent (vorher:
6 Pfennig) je Liter Sprit und um 0,26 Cent (0,5 Pfennig) je
Kilowattstunde Strom angehoben. Der Fiskus verlangt dann beim Strom
2,05 Cent, bei der Mineralölsteuer für schwefelarmes Benzin 65,45
Cent und für Dieselkraftstoff 47,04 Cent je Liter. Bei beiden
Sorten umfasst der darin enthaltene Anteil an Ökosteuer, die seit
1. April 1999 erhoben wird, 15,33 Cent (30 Pfennig). Inklusive
Mehrwertsteuer bedeutet dies von 2003 an einen Belastungszuwachs an
den Zapfsäulen gegenüber Anfang 1999 von 17,78 Cent je Liter.
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| Energiesteuer |
| Der Steuersatz für Erdgas wird
auf die Höhe für leichtes Mineralöl angehoben. Die
Mineralölsteuer für Erdgas wird dann auf 5,50 Euro (2002 = 3,476
Euro) je Megawattstunde steigen. Für den Betrieb von
Nachtspeicheröfen sind statt bisher 10,20 Euro ab 2003 12,30
Euro pro Megawattstunde fällig. |
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| Spekulationsgewinne |
| Erlöse aus
Wertpapiergeschäfte werden zukünftig mit dem persönlichen
Einkommensteuersatz besteuert. |
| Bisher werden nur die
Spekulationsgewinne besteuert, die oberhalb der Freigrenze von 512
Euro liegen und innerhalb des ersten Jahres nach dem Wertpapierkauf
realisiert werden. Die Spekulationsfrist von 10 Jahren bei Immobiliengeschäfte
soll gestrichen werden. Die Banken sollen dazu in Zukunft
Kontrollmitteilungen an die Finanzämter schicken. Gewinne aus dem
Verkauf von Anleihen, den meisten Fonds und nicht selbstgenutzten
Immobilien sollen voraussichtlich ab dem Stichtag 21. Februar mit 15
Prozent, Gewinne aus Aktiengeschäften mit 7,5 Prozent besteuert
werden. |
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| 325 Euro-Gesetz |
| Voraussichtlich ab
01.04.2003 dürfen Arbeitnehmer bis zu 400 Euro neben ihrem Hauptjob
hinzuverdienen, ohne dafür Sozialabgaben oder Steuern zahlen zu
müssen. In einer Gleitzone soll dann der Arbeitnehmer die Abgaben
stufenweise, angefangen bei 4 Prozent bis 21 Prozent bei 800 Euro,
zahlen. |
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| Rente |
| Die Beitragsbemessungsgrenze
steigt in den alten Bundesländern von 4.500 auf 5.100 Euro, in den
neuen Bundesländern von 3.750 auf 4.275 Euro. Die Beiträge zur
gesetzlichen Rentenversicherung werden von 19,1 auf 19,5 %
angehoben. Dadurch steigen auch die Beiträge zur
Arbeitslosenversicherung im gleichen Umfang. |
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| Fluglinien |
| Für Flüge innerhalb Europas
müssen künftig der volle Mehrwertsteuersatz bezahlt werden. |
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| Krankenkassen |
| Der Beitrag bei den meisten
gesetzlichen Krankenkassen wird angehoben. Der Wechsel in die
private Krankenversicherung wird durch Anhebung der
Versicherungspflichtgrenze erschwert. Damit ist zum ersten mal die
Versicherungspflichtgrenze nicht mehr identisch mit der
Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung. Die Versicherungspflichtgrenze
liegt im Jahr 2003 bei 3.825 Euro, während die
Beitragsbemessungsgrenze KV bei 3.450 Euro festgesetzt wird. Das Sterbegeld
für alle, die vor dem 01.01.1989 gesetzlich krankenversichert
waren, wird halbiert. Alle anderen Versicherten erhalten ohnehin
kein Sterbegeld. |
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