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Sparkurs für das Jahr 2003

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Die Finanzexperten der Regierung planen Änderungen an 53 Steuergesetzen für das Jahr 2003. Hier ein kleiner Auszug:
Eigenheimförderung
Nur noch Eltern kommen künftig in den Genuss staatlicher Eigenheimzuschüsse. Die Grundförderung für selbstbewohnte Neu- und Altbauten von 8 Jahren wird komplett gestrichen. Dafür soll das Baukindergeld von z.Zt. 764 Euro jährlich zu einer allgemeinen Eigenheimzulage von 1200 Euro für jedes Kind ausgebaut werden. Gleichzeitig sinkt die Einkommensgrenze für die Eigenheimförderung auf 70.000 Euro für Alleinstehende und 140.000 Euro für Verheiratete.
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Mindeststeuer
Den Kapitalgesellschaften wird die Möglichkeit genommen, Verluste vergangener Jahre unbefristet und unbegrenzt mit Jahresüberschüssen späterer Jahre zu verrechnen. Mindestens die Hälfte des jährlichen Gewinns soll nun versteuert werden.
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Umsatzsteuer
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf bestimmte Güter gehört bald der Vergangenheit an. Für zahntechnische Leistungen, landwirtschaftliche Vorprodukte wie Getreide und lebende Tiere, Blumen und Zierpflanzen muss demnächst der Regelsteuersatz von 16 Prozent bezahlt werden.
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Ökosteuer
Unternehmen mit hohem Energieverbrauch, die bislang teilweise von der Ökosteuer befreit sind, müssen ab 2003 stufenweise mehr bezahlen.

Zum 1. Januar tritt die fünfte und letzte reguläre Ökosteuer-Stufe in Kraft. Wie in den Vorjahren wird diese Abgabe um 3,07 Cent (vorher: 6 Pfennig) je Liter Sprit und um 0,26 Cent (0,5 Pfennig) je Kilowattstunde Strom angehoben. Der Fiskus verlangt dann beim Strom 2,05 Cent, bei der Mineralölsteuer für schwefelarmes Benzin 65,45 Cent und für Dieselkraftstoff 47,04 Cent je Liter. Bei beiden Sorten umfasst der darin enthaltene Anteil an Ökosteuer, die seit 1. April 1999 erhoben wird, 15,33 Cent (30 Pfennig). Inklusive Mehrwertsteuer bedeutet dies von 2003 an einen Belastungszuwachs an den Zapfsäulen gegenüber Anfang 1999 von 17,78 Cent je Liter.

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Energiesteuer
Der Steuersatz für Erdgas wird auf die Höhe für leichtes Mineralöl angehoben. Die Mineralölsteuer für Erdgas wird dann auf 5,50 Euro (2002 = 3,476 Euro) je Megawattstunde steigen. Für den Betrieb von Nachtspeicheröfen sind statt bisher 10,20 Euro ab 2003  12,30 Euro pro Megawattstunde fällig.
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Spekulationsgewinne
Erlöse aus Wertpapiergeschäfte werden zukünftig mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Bisher werden nur die Spekulationsgewinne besteuert, die oberhalb der Freigrenze von 512 Euro liegen und innerhalb des ersten Jahres nach dem Wertpapierkauf realisiert werden. Die Spekulationsfrist von 10 Jahren bei Immobiliengeschäfte soll gestrichen werden. Die Banken sollen dazu in Zukunft Kontrollmitteilungen an die Finanzämter schicken. Gewinne aus dem Verkauf von Anleihen, den meisten Fonds und nicht selbstgenutzten Immobilien sollen voraussichtlich ab dem Stichtag 21. Februar mit 15 Prozent, Gewinne aus Aktiengeschäften mit 7,5 Prozent besteuert werden.
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325 Euro-Gesetz
Voraussichtlich ab 01.04.2003 dürfen Arbeitnehmer bis zu 400 Euro neben ihrem Hauptjob hinzuverdienen, ohne dafür Sozialabgaben oder Steuern zahlen zu müssen. In einer Gleitzone soll dann der Arbeitnehmer die Abgaben stufenweise, angefangen bei 4 Prozent bis 21 Prozent bei 800 Euro, zahlen.
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Rente
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt in den alten Bundesländern von 4.500 auf 5.100 Euro, in den neuen Bundesländern von 3.750 auf 4.275 Euro. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden von 19,1 auf 19,5 % angehoben. Dadurch steigen auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung im gleichen Umfang.
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Fluglinien
Für Flüge innerhalb Europas müssen künftig der volle Mehrwertsteuersatz bezahlt werden. 
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Krankenkassen
Der Beitrag bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen wird angehoben. Der Wechsel in die private Krankenversicherung wird durch Anhebung der Versicherungspflichtgrenze erschwert. Damit ist zum ersten mal die Versicherungspflichtgrenze nicht mehr identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung. Die Versicherungspflichtgrenze liegt im Jahr 2003 bei 3.825 Euro, während die Beitragsbemessungsgrenze KV bei 3.450 Euro festgesetzt wird. Das Sterbegeld für alle, die vor dem 01.01.1989 gesetzlich krankenversichert waren, wird halbiert. Alle anderen Versicherten erhalten ohnehin kein Sterbegeld.
© 2002 - 2006  Bernd Hubert, Steuerberater & Rechtsbeistand  *  Jakobusplatz 11  *  41516 Grevenbroich  *  Tel. (02182) 88 07 - 0  * Fax (02182) 88 07 70